Schutzbereich für R290
Propan ist brennbar und schwerer als Luft. Tritt im Schadensfall Kältemittel aus, sinkt es zu Boden und muss sich im Freien verdünnen können, ohne in Gebäude, Schächte oder Kanäle zu gelangen und ohne auf Zündquellen zu treffen. Daraus folgt ein Schutzbereich rund um das Außengerät, in dem bestimmte Dinge nichts zu suchen haben:
- Kellerfenster, Lichtschächte, Kellerabgänge, Türen und zu öffnende Fenster unterhalb oder auf Höhe des Geräts
- Abflüsse, Gullys, Regenwasserschächte ohne Geruchsverschluss
- Zündquellen: Steckdosen, Außenleuchten, Grills, Wärmepumpen-Nachbargeräte mit offenen Schaltkontakten
- Lagerung brennbarer Stoffe, Komposter mit Gärgasen
Die Bedienungsanleitung der ECO Serie nennt einen Mindestabstand von 1 m von der Aufstellfläche zu solchen Öffnungen; Gebäudeöffnungen oberhalb des Geräts sind weniger kritisch als darunter. Die genauen Maße richten sich nach DIN EN 378 und der Füllmenge (0,8 bis 1,4 kg bei der ECO Serie). Der Fachbetrieb dokumentiert den Schutzbereich bei der Inbetriebnahme.
Fundament, Kondensat, Frost
Das Gerät steht auf einem ebenen, tragfähigen Fundament – Streifenfundamente, eine Betonplatte oder ein Fertigfundament mit Kiesbett – auf Gummipuffern zur Körperschallentkopplung. Beim Abtauen fallen je nach Witterung mehrere Liter Kondensat am Tag an. Das Wasser muss frostfrei versickern (Kiesbett mit Drainagerohr unter die Frostgrenze) oder über einen beheizten Ablauf abgeführt werden; sonst bildet sich eine Eisplatte vor dem Gerät. Ein Sockel von 20 bis 30 cm Höhe hält das Gerät bei Schnee frei und schützt die Ansaugung.
Luftführung und Abstände
Die ECO Serie saugt Luft über die Rückseite an und bläst sie nach vorn aus. Damit die abgekühlte Luft nicht wieder angesaugt wird, braucht die Ausblasseite freien Raum – als Richtwert mindestens 2 m bis zum nächsten Hindernis, die Ansaugseite 30 bis 50 cm Wandabstand. Nicht in Ecken oder Nischen stellen, nicht gegen die Hauptwindrichtung ausblasen, nicht auf Terrassen oder unter Schlafzimmerfenster. Der kalte Luftstrom sollte nicht auf Gehwege oder Beete treffen, die vereisen könnten.
Schall: Richtwerte und Prognose
Für Wärmepumpen gilt die TA Lärm. Entscheidend ist der Beurteilungspegel am maßgeblichen Immissionsort – in der Regel 0,5 m vor dem geöffneten Fenster des nächsten schutzbedürftigen Raums beim Nachbarn:
| Gebietsart | tags (6–22 Uhr) | nachts (22–6 Uhr) |
|---|---|---|
| Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
| Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlung | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
| Misch-, Dorf-, Kerngebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
Eine erste Prognose gelingt mit dem Schallleistungspegel LW aus dem Datenblatt. Für freie Abstrahlung über einer Fläche gilt vereinfacht Lp = LW − 20·log(r) − 8 dB, dazu +3 dB vor einer Hauswand und +6 dB in einer Ecke, plus Zuschläge für Tonhaltigkeit, falls die Regelung keinen leisen Nachtbetrieb hat.
Beispiel ECO 040: Bei 55 °C Vorlauf liegt der Schallleistungspegel bei 61 dB(A) – mit diesem ungünstigeren Wert sollte man rechnen. In 5 m Abstand vor einer Hauswand ergibt das 61 − 14 − 8 + 3 = 42 dB(A); bei 35 °C Vorlauf (57 dB(A)) sind es 38 dB(A). Für ein allgemeines Wohngebiet (40 dB(A) nachts) braucht die ECO 040 demnach rund 6,5 m Abstand zum Nachbarfenster oder eine freie Aufstellung ohne reflektierende Wand, für ein reines Wohngebiet (35 dB(A)) etwa 11 m oder einen abgeschirmten Aufstellort. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) stellt einen Schallrechner bereit; verbindlich ist die Prognose des Fachbetriebs.
Vorsicht mit Schallschutzhauben
Nachträgliche Hauben verringern oft den Luftvolumenstrom, erhöhen die Rückansaugung und kosten Effizienz. Besser: Aufstellort und Abstand planen, Körperschall entkoppeln, Betriebszeiten anpassen.
Leitungen ins Haus
Beim Monoblock führen Vor- und Rücklauf (DN25 beziehungsweise 1") sowie die Elektro- und Steuerleitungen ins Haus. Die Heizungsleitungen im Freien werden mit mindestens 100 % Dämmstärke (bezogen auf den Rohrdurchmesser) UV- und nagerfest gedämmt und frostsicher verlegt. Die Anleitung empfiehlt für die ECO Serie Frostschutzmittel im Wärmepumpenkreis; die Alternative sind Frostschutzventile, die bei Stromausfall das Wasser ablassen. Beide Lösungen haben Konsequenzen für Pufferspeicher und Wärmeübertragung – das gehört in die Hydraulikplanung.
Genehmigung und Nachbarrecht
Wärmepumpen sind in den meisten Bundesländern verfahrensfrei, der Grenzabstand nach Landesbauordnung wurde für Wärmepumpen in vielen Ländern gelockert (häufig 0,5 bis 3 m statt der vollen Abstandsfläche); der Bundesgerichtshof hat 2024 klargestellt, dass die TA-Lärm-Richtwerte und nicht pauschale Abstände maßgeblich sind. Dennoch gilt: Nachbarn früh informieren, den leisesten sinnvollen Aufstellort wählen und die Prognose dokumentieren. Der Netzbetreiber muss die Wärmepumpe genehmigen beziehungsweise zur Kenntnis nehmen; seit 2024 ist der Anschluss nach § 14a EnWG nicht mehr ablehnbar, dafür steuerbar.