Förderung · Stand Juli 2026 (Quelle: KfW über ADAC, abgerufen 29.10.2026)
Bis zu 80 % Zuschuss für den Heizungstausch – so setzt er sich zusammen
Die KfW fördert den Einbau von Wärmepumpen in bestehenden Wohngebäuden über den Zuschuss 458. Die Fördersätze sind zeitabhängig und wurden zuletzt zum 21. Juli 2026 geändert. Rechnen Sie Ihren Fall durch – und prüfen Sie vor dem Antrag die aktuellen Bedingungen bei der KfW.
Bausteine
Grundförderung plus Boni
Die Boni gelten nur für selbstnutzende Eigentümer. Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften für Gemeinschaftseigentum und Unternehmen erhalten die Grundförderung.
Für alle
30 % Grundförderung
Für jede förderfähige Wärmepumpe im Bestandsgebäude, dessen Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Ab 2027 ist eine Absenkung angekündigt.
Selbstnutzer
+ 16 % Klimageschwindigkeitsbonus
Beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Sinkt halbjährlich.
Selbstnutzer
+ 10 bis 40 % Einkommensbonus
Bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 50.000 € im Jahr, gestaffelt: bis 30.000 € 40 %, bis 40.000 € 30 %, bis 50.000 € 10 %. Mit minderjährigem Kind zählt das Einkommen um 10.000 € geringer.
Obergrenze
Maximal 80 %
Förderfähig sind höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € je weitere bis zur sechsten, 8.000 € ab der siebten. Der Höchstbetrag sinkt ab 2027 halbjährlich um 750 €.
Was seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr gilt
Der Effizienzbonus von 5 % für natürliche Kältemittel ist entfallen, ebenso der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse. Ältere Ratgeber und Rechner nennen ihn noch. Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt bei 16 % statt 20 %.
Förderrechner
Ihr Zuschuss nach aktuellem Stand
Alle Sätze stammen aus den Programmbedingungen (Stand Juli 2026 (Quelle: KfW über ADAC, abgerufen 29.10.2026)) und sind im Quelltext der Seite hinterlegt. Der Rechner vereinfacht bei mehreren Wohneinheiten und ersetzt keine Förderberatung.
Ergebnis
- –Fördersatz
- –davon förderfähig
- –Zuschuss
- –Eigenanteil
Zusammensetzung
Ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Richtlinie BEG EM und die Programmbedingungen der KfW zum Zeitpunkt der Antragstellung. Es besteht kein Rechtsanspruch; die Mittel sind begrenzt.
Voraussetzungen
Das muss erfüllt sein
- Bestandsgebäude: Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre vor Antragstellung.
- Gelistete Wärmepumpe: Gefördert werden nur Geräte, die mit ihrer Marken- und Typbezeichnung in der BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen geführt sind. Den aktuellen Stand der Listung der DECARBONIZE-Modelle nennen wir Ihnen auf Anfrage – bitte vor der Antragstellung klären.
- Jahresarbeitszahl mindestens 3,0 und eine netzdienliche Schnittstelle (SG Ready) – beides erfüllt die ECO Serie; die Anlage muss zudem Energieverbrauch und -erzeugung anzeigen.
- Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B und Anpassung der Heizkurve, dokumentiert vom Fachbetrieb.
- Fachbetrieb: Einbau durch ein Fachunternehmen; die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt der Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte.
- Antrag vor Vorhabenbeginn: Erst Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung schließen, dann Antrag im Portal „Meine KfW“, dann Umsetzung.
- Schallanforderungen für Luft-Wasser-Wärmepumpen: Die Schallleistung muss unter den Ökodesign-Grenzwerten liegen; Nachweis über die Herstellerangabe.
Ablauf
In sechs Schritten zum Zuschuss
Beraten und planen
Fachbetrieb prüft Gebäude, Heizlast und Hydraulik; Angebot mit Förderbedingung.
Bestätigung zum Antrag
Der Fachbetrieb erstellt die BzA mit der Maßnahmen-ID.
Antrag stellen
Online im Portal „Meine KfW“ – vor Beginn der Arbeiten.
Zusage abwarten
Die Zusage kommt in der Regel innerhalb weniger Tage, dann darf begonnen werden.
Einbau und Nachweis
Nach Inbetriebnahme erstellt der Fachbetrieb die Bestätigung nach Durchführung (BnD).
Auszahlung
Nachweise und Rechnungen hochladen, Zuschuss wird überwiesen.
Klimageschwindigkeitsbonus nach Antragsdatum
| Antrag | Bonus |
|---|---|
| Antrag bis 31.01.2027 | 16 % |
| 01.02.–31.07.2027 | 12 % |
| 01.08.2027–31.01.2028 | 8 % |
| 01.02.–31.07.2028 | 4 % |
| ab 01.08.2028 | 0 % |
Ergänzungskredit 358 / 359
Den Eigenanteil finanziert die KfW mit einem Ergänzungskredit bis 120.000 € je Wohneinheit; Haushalte mit bis zu 90.000 € zu versteuerndem Einkommen erhalten eine Zinsverbilligung. Der Kredit wird über die Hausbank beantragt und setzt eine Zuschusszusage voraus.
Nichtwohngebäude und Vermieter
Für Nichtwohngebäude läuft die Förderung über das BAFA (BEG EM) mit 30 % Grundförderung. Vermieter von Wohngebäuden beantragen bei der KfW und erhalten 30 %; Boni sind an die Selbstnutzung gebunden. Steuerlich ist alternativ der Abzug nach § 35c EStG möglich – nicht kombinierbar mit dem Zuschuss.
Quellen: KfW-Programmbedingungen Zuschuss 458 in der Fassung vom 21.07.2026, Richtlinie BEG EM; Zusammenfassung nach ADAC (28.10.2026). Diese Seite wird bei Änderungen der Förderung aktualisiert; maßgeblich sind die Angaben der KfW.
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